10.3 Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
1. Zweck/Zielsetzung
In dieser Verfahrensanweisung werden die Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen geregelt:
2. Geltungsbereich
Katholische Aktion Steiermark – zur Einleitung von Korrektur- bzw. Vorbeugemaßnahmen, bei Eingang von Beschwerden bzw. Fehlermeldungen sowie zur Behandlung von Fehlern in Prozessen und Abläufen.
3. Definition oder Begriffe
Abkürzung |
Erläuterung |
GS |
Generalsekretär/in |
HA |
Hauptamtliche |
KA |
Katholische Aktion |
MA |
Mitarbeiter/in |
TO |
Teilorganisation |
3. Verantwortung
Zuständig für die Einleitung und Durchführung der Korrekturmaßnahmen bzw. Vorbeugemaßnahmen ist der/die verantwortliche Mitarbeiter/in.
Die Ursachenanalyse wird je nach Art des Fehlers vom zuständigen Mitarbeitenden allein oder unter Zuziehung der Geschäftsleitung durchgeführt.
Die Genehmigung des Korrekturantrages erteilt der/die Teilorganisationleiter/in oder das Generalsekretariat (je nach Art des Fehlers).
Notfallsnummer:
Krisenmanagement in der Diözese:
Im Fall einer Krise ist der diözesane Krisenstab zu informieren.
Nummer: 0676/8742-2222 (Die Nummer ist rund um die Uhr besetzt).
4. Ablauf und Verantwortung
Prozessdarstellung Problem/Fehlererfassung und Korrekturmaßnahme
Nr. |
Verantw. |
Ergebnis |
Bemerkungen |
1 |
Mitarbeiter/in |
Problem/Fehler wird erkannt |
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2 |
LT Mitarbeiter/in |
Besprechungen Lob- und Beschwerdebuch Evaluationsbögen |
Vom jeweiligen MA aufgenommen |
3 |
GS, LT BL, BK Mitarbeiter/in
|
Besprechungspunkt in den jeweiligen Sitzungen Protokoll |
Problem/Fehler wird definiert |
4 |
LT BL, BK Mitarbeiter/in GS/QM |
In der jeweiligen Büro-, QM- Sitzungen |
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5 |
LT, QM, QS |
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Bei Bedarf Zuziehung von Spezialisten/innen |
6 |
LT BL, BK Mitarbeiter/in GS/QM |
Laut Festlegung in den Besprechungen (To Do) |
To Do - Protokollvorlage |
7 |
LT BL, BK Mitarbeiter/in Generalsekretär/in |
In der To Do Liste der darauf folgenden Sitzungen |
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8 |
LT, GS
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Erledigtes To Do bzw. Beschwerdebuch |
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Der/die Mitarbeiter/in bemerkt Fehler (Evaluation, Telefonat, Beschwerde…), meldet ihn in der Teambesprechung, dort wird er dokumentiert und Korrektur- bzw. Verbesserungsmaßnahmen vereinbart und mit Hilfe der To Do-Liste im Protokoll festgehalten. Diese Fehler werden bis zur Behebung in den Protokollen dokumentiert.
Es liegt in der Verantwortung des/der jeweiligen Mitarbeiter/in zu entscheiden, ob ein Fehler vorliegt oder nicht, ob dieser an den/die Verantwortlichen gemeldet werden muss. Beim Auftreten von Systemfehlern ist unverzüglich das Generalsekretariat zu informieren.
Einmal pro Jahr (bzw. im Anlassfall) werden im Leitungsteam potentielle Fehler analysiert, dokumentiert und die Wirksamkeit von Vorbeugemaßnahmen besprochen.
Die Kennzeichnung von fehlerhaften Produkten (z.B. Plakate, Folder) geschieht unmittelbar im Anschluss an die Fehlermeldung durch Kennzeichnung der Produkte.
Kennzahl: Anzahl bearbeiteter Fehler vom Beschwerdebuch bzw. To Do-Listen, Umgesetzte Verbesserungsmaßnahmen
5. Änderungshinweis
Änderung |
Datum |
zur Zeit nicht belegt |
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6. Dokumentation
Dokument |
Ablage/Aufbewahrung |
Beschwerdebuch |
Teilorganisation |
7. Anlagen
8. Mitgeltende Unterlagen
Evaluierungen
Dok.-Nr.: QMH_10. Verbesserungsprozesse
Bezeichnung: 10.3. Korrekturmaßnahmen
Erstellt: Platter/Plöbst 2020-11-10
Revision:4
Geprüft: Platter/Plöbst 2020-11-10
Freigegeben: Hollwöger 2021-10-29
Informationen und Vorlagen